Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an das Präsidium gerichtet werden soll und über den dieses entscheidet. Bei Ablehnung des Antrages ist das Präsidium nicht verpflichtet, die Gründe der Ablehnung bekannt zu geben. Die Mitgliedschaft unterteilt sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder, Förder - und Ehrenmitglieder.
Ärzte der Humanmedizin, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker mit dem Abschluss des Master Universitario en Homeopatìa M.U.H. oder einem äquivalenten akademischen Abschluss. Das amtierende Präsidium entscheidet auf schriftlichen Antrag verbindlich über die Äquivalenz des Abschlusses.
Humanmediziner, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker ohne Master M.U.H. bzw. einem äquivalenten Abschluss sowie Physiker, Biologen, Chemiker und Studenten der o. g. Fachrichtungen.
Zu fördernden Mitgliedern können mit Zustimmung natürliche und juristische Personen ernannt werden, die bereit sind, die Gesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Ziele nachhaltig zu unterstützen.
Zu Ehrenmitgliedern können mit Zustimmung Personen ernannt werden, die wesentlich zur Förderung der Zwecke der Gesellschaft beitragen. Sie werden vom Vorstand dazu berufen.
Andere wissenschaftliche Fachgesellschaften, die eine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft QLM wünschen, können als korrespondierende Gesellschaften aufgenommen werden.